Pressemitteilung: Prospektfehler bei fehlerhaftem Hinweis auf Anschlussförderung
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Der BGH hat in einer Entscheidung vom 22.03.2010, AZ II ZR 66/08, einen Prospektfehler dahingehend gesehen, dass die Angabe unrichtig ist, eine Anschlussförderung bei einem geschlossenen Immobilienfonds werde nach 15-jähriger Grundförderung gewährt, obwohl kein Rechtsanspruch diesbezüglich bestand. Anleger in vergleichbaren Konzepten sollten den jeweiligen Fondsprospekt einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche aus diesem Grund vorlegen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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