Klage auf Schadensersatz gegen US-Online-Börsenbroker in Deutschland
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BGH vom 12.10.2010/BGH vom 09.03.2010
Eine Schadensersatzklage gegen ausländische Broker ist auch vor deutschen Gerichten möglich, wenn der Broker Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung geleistet hat, die im Inland begangen wurde. In den entschiedenen Fällen ging es um Online-Börsenbroker, die deutschen Terminoptionsvermittlern Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet hatten und auf diese Weise vorsätzliche sittenwidrige Schädigungen von Kapitalanlegern ermöglichten. Laut BGH liegt zumindest bedingter Vorsatz vor, wenn der Zugang zu den Börsen ohne Überprüfung des Geschäftsmodells ermöglicht wird und auch keine sonstigen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Optionsgeschäfte mit hohen Gebührenaufschlägen auf die Ortsprämien bergen ein extremes Verlustrisiko, sodass die Gefahr einer Ausnützung der geschäftlichen Überlegenheit des Terminoptionsvermittlers gegenüber dem Anleger auf der Hand liegt.
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